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Donnerstag, 23. Februar 2012
Start Marketingplan

Marketingplan der Firma Skyrace-Networks

Vorwort:

Das Unternehmen Skyrace ist bei der Ausgestaltung des Marketingplans bestrebt, ein ausgewogenes und transparentes Verhältnis von Handelsspannen für den Einkauf von Produkten und Provisionsvergütungen für das Einarbeiten und Betreuen von neuen Vertriebspartnern zu erreichen. Die Absicht dieses Vergütungsplans liegt darin, den produktinteressierten Vertriebspartnern, sowie dem networkorientierten Mitarbeiter, der eine Downline aufbauen möchte, gleichermaßen zu entlohnen und zu fördern.
1. Die erste Grundentscheidung im Skyrace-Vergütungsplan ist die Einführung eines Handelsrabattes. Dies bedeutet, dass der direkte Vertriebspartner für seinen eigenen Bedarf und für die Umsätze, die er mit seinen direkt geworbenen Kunden erzielt, die nur Produkte kaufen, aber nicht die Geschäftsmöglichkeit für sich selbst nutzen wollen, einen Rabatt von 15 – 30 % erhält.
2. Die zweite Grundentscheidung regelt die Verteilung des gesamten Provisionsvolumens von 50% des Nettoumsatzes ohne Mehrwertsteuer auf die einzelnen fünf bis acht provisionsberechtigten Ebenen, so wie Auswirkungen wegen des Ausscheidens aus dem System. (siehe AGB). Skyrace schüttet 15 -30 % als Handelsrabatt aus, sowie 50% für das Provisionssystem. In diesem System nimmt der Networker die Position eines Kleinhändlers, bzw. Handelsvertreters im Nebenberuf ein.

Grundlage für Ausgestaltung des Vergütungsplans ist der Unilevel-Vergütungsplantyp. Bei diesem Vergütungstyp können beliebig viele Vertriebspartner von einem Partner direkt und persönlich gesponsert werden. Skyrace vergütet mit dem Unilevel-Plan mit linearem Verlauf ( Classic-Version ) über 5 Ebenen mit folgenden Provisionshöhen:

• Ebene 1 : 10 % 
• Ebene 2 : 10 % 
• Ebene 3 : 10 % 
• Ebene 4 : 10 % 
• Ebene 5 : 10 % 
 
 

 

Der lineare Unilevel-Vergütungsplan ( Classic-Version ) vereint Teile eines neuartigen Trend90-Vergütungsplan, der bei Skyrace-Networks 60% des gesamten Provisionsvolumens in den ersten drei Provisionsstufen auszahlt. Ein Vertriebspartner kann so mit relativ zügig provisionspflichtigen Umsatz seiner Downline beanspruchen. Das Risiko des frühzeitigen Aufgebens der Vertriebspartnerschaft wird für das Unternehmen und den Vertriebspartner durch die Vorteile des Trend90-Vergütungsplans reduziert.
Eine Besonderheit und Herausforderung für engagierte Vertriebspartner stellt der Vergütungsplantyp „ Vario“ dar, der auf Antrag des Vertriebspartners bei Beginn der Vertriebspartnerschaft gewählt werden kann. Hier hat der Vertriebspartner die Möglichkeit, seine Provisionssätze in den ersten 6 Unterstufen mitzubestimmen. Dieser Plan darf vom Vertriebspartner im ersten Jahr der Vertriebspartnerschaft noch einmal korrigiert werden. Eine Rückstufung auf den Vergütungsplan „Classic“  ist jederzeit auf Antrag des Vertriebspartners möglich. Ein Pendeln zwischen den Vergütungsplanversionen ist nicht möglich. Mit Hilfe dieses Karriereplans werden die besonderen individuellen Neigungen und Fähigkeiten eines jeden Vertriebspartners im Vergütungsplan berücksichtigt.  Der Vergütungsplantyp  „Vario“ bietet folgende Ebenen:

• Ebene 2:  3% – 15%
• Ebene 3:  3% – 15%
• Ebene 4:  3% – 15%
• Ebene 5:  3% – 15%
• Ebene 6:  2% – 5%
• Ebene 7: 1%
• Ebene 8: 1%
 

Die Höhe der Gesamtprovision auf  8 Ebenen von 50 % darf nicht überschritten werden. Die Handelspanne beträgt im Vergütungsplantyp „Vario“ 15%.

3.Für den Erhalt von Boni aus den Provisionsstufen 1-8 benötigt der Vertriebspartner keinen Eigenumsatz:Vertriebspartner erhalten somit die Möglichkeit, ohne nennenswerte Investitionen eine Downline bilden zu können.

4.Kosten der Vertriebspartnerschaft

Für die Systemteilnahme wird keine Erstinvestition verlangt. Arbeitsmaterial in Form von Katalogen und Broschüren werden dem Vertriebspartner kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch erhält der Vertriebspartner eine kostenlose Webvisitenkarte.

5. Steuerliche Angelegenheiten und Voraussetzungen für eine Systemteilnahme:    Der Vertriebspartner ist für seine steuerlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich. Die Firma Skyrace-Networks erteilt keine steuerliche Beratung . Für eine Systemteilnahme benötigt der Vertriebspartner einen gültigen Gewerbeschein und eine Steuernummer.

6. Verweis auf die Allgemeinen  Geschäftsbedingungen:  Skyrace-Networks verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einzusehen unter  www.silber-partner.com

Aktualisiert (Sonntag, den 16. Oktober 2011 um 07:31 Uhr)